Bootsversicherung

Boots-
versicherung

Land in Sicht mit der HKVA

Eine Bootsversicherung ist Pflicht für jeden, der Sicherheit im Schadenfall schätzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mit der Jolle oder dem Segelboot, mit dem Schlauchboot oder Motorboot auf Wellen und Wogen unterwegs sind. Auch bei Jetski und Katamaran schützen Sie sich mit der passenden Bootsversicherung für alle Fälle sicher und solide. Wir von der Hanseatische Kasko Versicherungsagentur sind Ihr Spezialist für hochwertige Versicherungskonzepte. Unsere Leistungen haben wir hier für Sie im kompakten Überblick zusammengefasst.

Ihre Experten für die professionelle Bootsversicherung

Wenn Sie Ihr Boot steuern, tun Sie dies mit Expertise und Erfahrung. Daher sollten Sie auch bei der Bootsversicherung auf eine nachweisbare und umfassende Expertise bauen. Wir zählen zu den handverlesenen Assekuradeuren, die Ihnen seit vielen Jahren Schiffsversicherungen in sämtlichen Größenordnungen und eine bedarfsgerechte und wasserdichte Bootsversicherung bieten. Pauschale Standardkonzepte sind nicht unser Anspruch. Unser hoch spezialisiertes Team, das mit rund 30 bonitätsgeprüften Versicherungsgesellschaften weltweit zusammenarbeitet, engagiert sich vorbildlich, um Ihnen rund um das Thema Bootsversicherung den Tarif zu bieten, der für Sie maßgeschneidert und komfortabel ist. Wir kennen uns mit dem breitgefächerten Spektrum an Versicherungslösungen aus und beziehen in unsere Bootsversicherung Rechner ein, mit denen das Optimum kalkuliert werden kann.

Für jedes Boot und jeden Schadenfall

Es spielt keine Rolle, ob Sie eine Yacht oder Jolle haben – die Bootsversicherung ist Pflicht für ein umfassendes Schutzkonzept. Ob Sie für Ihre Bootsversicherung Vollkasko brauchen oder eine Rechtsschutzversicherung, eine Yacht-Versicherung oder eine Jetski-Versicherung – wir sind – wie eine Bootscrew – optimal aufgestellt. Das gilt auch dann, wenn Sie für den Wassersport eine Bootsversicherung mit Vollkasko, eine Haftpflichtversicherung oder eine Unfallversicherung benötigen. Ihre Bootsversicherung stimmen wir bis ins kleinste Detail auf Ihre Wünsche ab.

Rund um den optimalen Bootsversicherung-Tarif ist es wichtig, bei Sportbooten und Yachten auch Crew und Gäste im Versicherungsschutz zu berücksichtigen. Ab 20.000 Euro Versicherungssumme genießen Sie die Vorteile unseres Produktes "Schadens-Assistance": Wir bieten Ihnen wichtige Informationen zu Ihrem Reiseziel oder organisieren einen eventuellen Krankenrücktransport – weltweit, rund um die Uhr und beitragsfrei!

Eine Bootsversicherung beweist Verantwortungsgefühl

Ein Kapitän ist aus Tradition für sich, sein Schiff und seine Crew verantwortlich. Daher sollte für jeden Bootsführer auch der Abschluss einer soliden Bootsversicherung als Vollkasko und Haftpflicht dazugehören. In Deutschland ist die Bootsversicherung keine gesetzliche Pflicht. Wir können Ihnen mit all unserer Professionalität und Expertise allerdings nur dazu raten. In § 823 Abs. 1 BGB wird geregelt: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet". Das bedeutet für Sie konkret: Wenn Sie mit Ihrem Boot einem Dritten einen Schaden zufügen, haften Sie dafür in voller Höhe und mit Ihrem gesamten Vermögen. Besser, Sie sorgen von Anfang an vor!

Umfassende Organisation – auch für Privatkunden

Wir von der HKVA sind nicht nur darauf spezialisiert, Sie und Ihr Schiff kompetent gegen finanzielle Untiefen zu schützen. Wir bieten auch eine erstklassige Organisation rund um den perfekten Versicherungsschutz. Das beginnt bei unserem Bootsversicherung-Rechner, der Ihnen individuell optimale Angebote herausfiltert. Zudem bieten wir Ihnen durchdachte Serviceleistungen sowie professionelle Beratung und Tipps. Dazu gehört auch, dass wir Bootsbesitzern raten, beim Verkauf der Versicherung unbedingt Bescheid zu sagen, denn sie erhält keine automatische Nachricht bei Ab-, An- oder Ummeldung Ihres Bootes. Die Wassersportkaskoversicherung muss unter Vorlage des Kaufvertrages gekündigt werden, da sie ansonsten auf den Käufer des Bootes übergeht. Die Bootshaftpflicht erlischt dagegen automatisch. Das ist für Sie wichtig, damit ein lückenloser Versicherungsschutz besteht!

Unsere Spezialität liegt in der Schifffahrt.

Die HKVA versichert seit Jahrzehnten Schiffe aller Art.

FAQs

Häufig gestellte Fragen und Antworten

  • Was passiert mit meinen Verträgen, wenn ich mein Boot verkauft habe?

    Bitte teilen Sie uns in diesem Fall unverzüglich den Verkauf des Bootes mit und senden uns den Kaufvertrag oder das Übergabeprotokoll zu. Wir werden dann Ihre Verträge bis zur Eigentumsübertragung abrechnen und Ihren Versicherungsschutz aufheben.

  • Kann der Käufer im Falle des Verkaufs meine Verträge übernehmen?

    Ja, wir können es Ihnen und dem Käufer Ihres Bootes ermöglichen, Ihre Verträge zu übernehmen. Sollte für Sie eine Yacht-Kasko-Versicherung bestehen gewährleisten wir für den Erwerber für die Dauer von einem Monat ab Eigentumsübergang Versicherungsschutz als vorläufige Deckung. Bei Ihrer Kasko-Versicherung gilt der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis zur Berechnung der Versicherungsprämie, höchstens jedoch die bisherige Versicherungssumme (Feste Taxe). Hier erhält der Käufer eine Versicherungsempfehlung und kann somit einen angepassten Versicherungsschutz erhalten.

  • Manchmal muss es schnell gehen, kann ich in diesem Fall eine vorläufige Deckung bei Ihnen erhalten?

    Selbstverständlich können wir Ihnen eine zeitlich begrenzte vorläufige Deckung bestätigen, wenn die Zeit für einen Antragsvorgang nicht vorhanden ist. Wenden Sie sich bitte an unsere Vertragsabteilung – diese werden sich umgehend um Ihr Anliegen kümmern.

  • Wie ist mein Trailer mitversichert?

    Steuerbefreite Sporttrailer mit grünen Kennzeichen sind automatisch über das ziehende KFZ mitversichert. Für den Fall, dass der Trailer nicht an ein Fahrzeug angekoppelt ist und dieser bei Dritten einen Schaden versursacht, haftet der Halter des Trailers persönlich. Gegen eine Zulageprämie können diese Trailer in die Yacht-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Denn im Fall eines Totalverlusts von Schiff und Trailer ausreichend Deckung haben wollen, sollte eine separate, zusätzliche Versicherungssumme für den Trailer ausgewiesen werden.
    Sofern Sie einen versicherungspflichtigen Trailer anmelden wollen, benötigen Sie eine EVB Nummer. Ausgestellt wird diese von Ihrem KFZ-Versicherer. Gerne empfehlen wir Ihnen auch einen unserer KFZ-Kollegen, sprechen Sie uns einfach an.

  • Greifen meine Versicherungen auch dann, wenn ich mein Schiff an Freunde und Bekannte verleihe?

    Ja, das unentgeltliche Verleihen an Freunde und Bekannte ist mitversichert, da dies keine gewerbliche Nutzung darstellt. Der Versicherungsschutz basiert generell auf der privaten Nutzung. In der bei uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung sind der Versicherungsnehmer, der Eigner, der Kapitän, Crewmitglieder sowie jede Person, die sich mit Zustimmung des Versicherungsnehmers oder des Eigners an Bord befindet, mitversichert. Dies gilt auch für das Benutzen von Beibooten oder die Ausübung von Sportarten, solange dies in Verbindung mit dem Gebrauch der Yacht passiert.

  • Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?

    Die Verträge gelten jeweils für ein Jahr und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.

  • Was ist zu tun, wenn sich die Anzahl der Eigner meiner Eignergemeinschaft ändert?

    Sollten einer oder mehrere Eigner aus der Eignergemeinschaft aussteigen, so muss dies schriftlich und von allen beteiligten Eignern unterzeichnet an die HKVA übermittelt werden. Der Vertrag wird dann entsprechend angepasst. Es genügt die alleinige Unterschrift eines Hauptverantwortlichen, wenn Sie diesen in Ihrem Vertrag benannt haben.

  • Sind Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten über die Haftpflichtversicherung gedeckt?

    Normalerweise sind Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten über die Kaskoversicherung gedeckt. Nur in sehr seltenen Fällen kann die Bergung eines Wracks als Anspruch Dritter durch die Haftpflichtversicherung übernommen werden.

  • Mein Schiff liegt im Winter an Land, kann ich meine Deckung einschränken?

    Leider ist eine Einschränkung der Deckung im Winterlager können Sie als Yachteigner für entstehende Schäden haftbar gemacht werden. Ihre bestehende Privathaftpflicht kommt für diese Schäden nicht auf.

  • Ist das Winterlager mitversichert?

    Ja, während des Aufenthalts im Winterlager bzw. dem Weg dorthin und zurück sind Haftpflicht-Risiken gedeckt.

  • Kann ich meine Verträge für eine Saison ruhen lassen?

    Nein, dazu müssten Sie die Police kündigen.

  • Hat es Auswirkungen auf meine Verträge, wenn ich in das Ausland ziehe?

    In diesem Falle teilen Sie uns Ihren Umzug bitte umgehend mit. Je nach Vorschriften Ihres neuen Heimatlandes ergeben sich etwaige Vertragsänderungen.

  • Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Skipperhaftpflicht?

    Die Yacht-Haftpflichtversicherung ist eine auf das Schiff bezogene Deckung. Sie sichert den Kapitän, den Eigner und die Crew gegen Haftpflichtansprüche Dritter ab, die sich aus dem Gebrauch der Yacht ergeben.
    Eine Skipperhaftpflicht ist eine auf eine Person bezogene Deckung und sichert diese bei Gebrauch eines geliehenen oder gecharterten Bootes gegen Ansprüche Dritter ab, wenn die schiffseigene Haftpflichtversicherung nicht eintritt oder vorhanden ist.

  • Gibt es unterschiedliche Fahrtgebiete? Kann ich mein Fahrtgebiet überschreiten?

    In der Wassersporthaftpflichtversicherung besteht weltweiter Versicherungsschutz.

  • Wie kann ich schnellstmöglich ein Angebot erhalten?

    Alles was Sie benötigen sind einige Angaben zu dem zu versichernden Boot und dessen Nutzung. Gehen Sie auf unsere Website www.hkva.de und füllen Sie dort die Angebotsanfrage aus. Sie erhalten dann innerhalb weniger Stunden einen für Sie zugeschnittenen Versicherungsvorschlag, den dazugehörigen Fragebogen und eine Infomappe per E-Mail. Bitte versuchen Sie möglichst genaue Angaben zu machen damit wir Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz anbieten können. Gerne können Sie auch unseren Zustandsbeschreibungsbogen zu Hilfe nehmen. Diesen finden Sie zum Downloaden auf unserer Homepage. Im Speziellen bei älteren Yachten (ab 25 Jahre) sind Fotos vom Zustand hilfreich und für eine Beurteilung erforderlich. Nehmen Sie sich gerne auch den Kaufvertrag, Anschaffungsrechnungen und / oder Gutachten zur Hilfe.

  • Ab wann beginnt die Bootversicherung und kann man einen rückwirkenden Versicherungsschutz beantragen?

    Prinzipiell beginnt der Versicherungsschutz nach positiver Prüfung frühestens am Tag (Eingangsstempel) des Antragseinganges per Post, Fax oder Mail. Voraussetzung hierfür sind ein vollständig ausgefüllt und unterzeichneter Bootsversicherungsantrag.

  • Ist eine vorübergehend beitragsfreie Stilllegung der Bootsversicherung möglich?

    Nein, denn auch wenn das Boot im Hafen oder Winterlager z. B. bei einem trailerbaren Boot in der Garage steht, ist Ihr Boot Gefahren ausgesetzt, die versichert sind. Unsere breite Angebotspalette zur Yacht- und Bootsversicherung deckt alle Bereiche (z. B. Diebstahl, Brand oder Sturm) ab.

  • Muss ich bei dem Verkauf meines Bootes meine Bootsversicherung kündigen, oder wird diese automatisch aufgehoben?

    Anders als bei KFZ Versicherungen, erfolgt keine automatische Bekanntgabe über Ab- An- und Ummeldungen an den Versicherer durch eine offizielle Stelle. Aus diesem Grund müssen Sie uns den Verkauf umgehend schriftlich mitteilen und uns eine Kopie des Kaufvertrages senden. Dies hat den Hintergrund, dass die Kaskoversicherung des Bootes laut Gesetz auf den Erwerber des Bootes übergeht. Lediglich dem Versicherer und dem Käufer Ihres Bootes wird durch das Versicherungsgesetz (VVG) ein Kündigungsrecht gewährt. Allein Ihre Bootshaftpflichtversicherung erlischt bei Verkauf und geht nicht auf den Käufer über.

  • Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?

    Um Ihre bei uns hinterlegte Bankverbindung zu ändern wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an uns.

  • Wie sichern wir Ihnen zu, im Schadensfall schnellstmöglich Hilfe zu erhalten?

    Unsere Notrufnummern finden Sie auf unserer Homepage – www.hkva.de. Über unsere Schaden-Hotline sind wir 24 Stunden, an 365 Tagen für Sie da. So gewährleisten wir Ihnen im Schadensfall die sofortige und bestmögliche Unterstützung bei der Organisation und leiten für Sie notwendige Maßnahmen zur Schadensabwicklung ein.

So erreichen Sie uns

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Vertragsangelegenheiten

Über unsere Schaden Hotline sind wir 24 Stunden, an 365 Tagen für Sie da:

werktags, 8 – 17 Uhr:
Tel. +49 (0) 421 436 00 35

ab 17 Uhr / am Wochenende:
Wassersport
Tel. +49 (0) 421 436 00 44

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